Beim Alpinsymposium in Bad Reichenhall hat Dr. Klaus ("Nik") Burger einen vieldiskutierten Beitrag über Hochseilgärten gehalten.
Problematische Norm zum Bau und Betrieb von Seilgärten
Hochseilgärten boomen und werden auch von Kindern und Jugendlichen unter anderem zu pädagogischen und therapeutischen Zwecken genutzt. Eine neue Europäische Norm legt nun den Bau und Betrieb der Anlagen fest und setzt nach einhelliger Ansicht der Alpin-Experten die Altersgrenzen bei Kindern von sechs bis zehn Jahren in Bezug auf Aufsichtspflicht und Eigenverantwortung als viel zu niedrig an. „Was soll man machen, wenn sich ein Kind mitten in der Übung acht Meter über dem Boden komplett aus seiner einem Klettersteigset ähnlichen Selbstsicherung aushängt? Aus der Ferne kann man nicht eingreifen. Die Europäische Norm fordert nur die Möglichkeit verbalen aufsichtlichen Eingreifens. Dies korrespondiert nicht mit deutschem Recht, widerspricht entwicklungspsychologischen Erkenntnissen und ignoriert sicherheitstechnische Notwendigkeiten bei Kindern, die erst ab acht Jahren eine Art Unfallmanagement mit dem notwendigen Gefahrenbewusstsein entwickeln. Viele schwere und tödliche Unfälle mit Kindern belegen den dringenden Handlungsbedarf, die Sicherheitsstandards anzuheben, damit nicht noch mehr passiert!“, mahnte mit deutlichen Worten Dr. Klaus Burger, Bergwacht-Regionalausbilder, stellvertretender Direktor des Laufener Amtsgerichts und erster Vorsitzender des Deutschen Gutachterkreises für Alpinunfälle unter breiter Zustimmung der Fachleute.
http://www.kvberchtesgaden.brk.de/index ... d2=091117a